Die Beratung zählt.Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kongress- und Kulturzentrum Rondo (nachstehend Rondo) und seinen Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung. Für Aussteller, Sponsoren, Standbaufirmen sowie weitere Partner haftet der Mieter gegenüber dem Rondo dafür, dass die in der AGB enthaltenen Bedingungen eingehalten werden.
Die Offerte gilt bis 2 Wochen nach Ausstellungsdatum. Vor Erlöschung der Offerte setzt sich das Rondo mit dem Mieter in Kontakt, um den Bedarf nach einer definitiven Reservation zu erörtern.
Die Reservation des Rondo wird erst verbindlich, wenn der Mietvertrag durch das Rondo und den Mieter schriftlich bestätigt bzw. rückbestätigt ist. Wird der Mietvertrag nicht innerhalb von 15 Tagen seit der Zustellung vom Mieter unterzeichnet an das Rondo retourniert, behält sich das Rondo vor, die Räumlichkeiten weiter zu vermieten.
Änderungen und / oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Übereinkunft (Post, Mail oder Fax) beider Parteien.
Bestandteil des Vertrages sind die Seminarräumlichkeiten sowie die technischen Leistungen und die weiteren Zusatzleistungen, wobei die technischen Leistungen sowie die weiteren Zusatzleistungen, die nicht in den Raummieten inbegriffen sind, am Ende der Veranstaltung nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet werden. Die Preise können dem Dokument "Rondo Mietpreise" entnommen werden.
Das Rondo behält sich vor nach Vertragsunterzeichnung eine Vorauszahlung zu verlangen. Diese liegt höchstens in der Höhe von 1/3 der Raummieten und ist in der Regel bis 6 Monaten vor Beginn des Anlasses zu entrichten. Macht das Rondo vom erwähnten Recht nicht Gebrauch, gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen netto für die Endabrechnung, die nach Beendigung der Veranstaltung dem Mieter zugestellt wird.
Falls im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten für vollumfängliche und Teil-Annullierungen folgende Annullierungsgebühren:
In begründeten Ausnahmefällen und aus Gründen, die nicht im Einflussbereich des Rondo liegen, kann das Rondo die Durchführung der Veranstaltung verschieben. Der Mieter ist sobald wie möglich, mindestens aber 6 Monate vor Beginn der Veranstaltung, davon in Kenntnis zu setzen und es sind dem Mieter zwei Ersatzdaten anzugeben. Können sich der Mieter und das Rondo nicht auf ein Ersatzdatum einigen, so wird dieser Vertrag ohne Kostenfolgen für beide Parteien aufgelöst.
In der Endabrechnung werden, nebst den im Mietvertrag vereinbarten Raummieten, auch die technischen Leistungen sowie weitere Zusatzleistungen abgerechnet und zwar nach dem tatsächlichen Aufwand. Das Rondo macht darauf aufmerksam, dass in den Raummieten ein hauseigener Techniker für 8 Stunden am Tag inbegriffen ist. Überstunden des technischen Personals werden gemäss „Rondo Mietpreise“ abgerechnet.
Sämtliche Speisen und Getränke, die im Rondo konsumiert werden, sind über die Firma Alpine Catering AG zu beziehen. Ausnahmen können nur von derselben bewilligt werden. Bei Catering durch Dritte kann Alpine Catering AG eine Kommission von 15% oder ein Minimalumsatz bis zu CHF 3‘000.- erheben. Wird eine Bewirtung in irgendeiner Form gewünscht, so muss eine Grobplanung mindestens 6 Wochen vor Beginn des Anlasses mit der Firma Alpine Catering AG vorgenommen werden, die Detailplanung maximal 2 Wochen vor Beginn des Anlasses.
Garderobe: Die Garderobe im Rondo kann ohne Personal unentgeltlich benützt werden. Das Rondo haftet nicht für verlorene, beschädigte, verwechselte oder abhanden gekommene Kleidungsstücke und Gegenstände.
Türwachen / Sicherheitspersonal: Bei Freinächten ist eine Türkontrolle durch Personal des Veranstalters, des Vermieters oder durch die Securitas obligatorisch. Die Kosten werden dem Mieter belastet.
Dekoration und Werbung: Jegliche Befestigungen von Gegenständen und Plakaten untersteht der Bewilligung des technischen Personals des Kongress- und Kulturzentrum Rondo. Ohne dessen Zustimmung ist sämtliches Befestigen von Materialien und Gegenständen untersagt. Das Logo "Pontresina" auf der Vorderseite des Rednerpults darf nicht abgedeckt werden. Das Befestigen von Plakaten auf Gemeindeboden ist verboten.
Technik: Die Bedienung der technischen Anlagen im Rondo ist ausschliesslich Sache des technischen Personals. Werden spezielle technische Einrichtungen und Installationen gewünscht, müssen diese aus organisatorischen Gründen bis spätestens 6 Wochen vor dem Anlass bekannt gegeben werden. Bei späterer Bekanntgabe kann das Vorhandensein der gewünschten Geräte nicht garantiert werden. Elektrische, telefonische oder andere Anschlüsse dürfen nur mit Zustimmung des technischen Leiters und nach seinen Weisungen vorgenommen werden. Diese werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Urheberrechte: Wird vom Mieter im Rondo Live-Musik sowie Musik ab Ton- oder Tonbildträgern gespielt bzw. abgespielt, ist auf Grund der bestehenden Gesetzgebung bei der SUISA (Schweiz. Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke) eine Bewilligung einzuholen. Die Verwendung von Musik ist der SUISA mindestens 10 Tage vor Beginn des Anlasses anzumelden. Das Rondo erkennt keine Drittansprüche an, die infolge der Nichtbeachtung der Urheberrechts-Vorschriften erhoben werden.
Für alle Beschädigungen der Räumlichkeiten, einschliesslich Einrichtungen, Mobiliar und Technik haftet der Mieter. Allfällig erforderliche Reparaturen oder Ersatzleistungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Das Rondo haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl von Gegenständen, die vom Veranstalter, von Ausstellern, von Sponsoren, von Standbaufirmen sowie von weiteren Partnern und Veranstaltungsbesuchern ins Kongress- und Kulturzentrum Rondo mitgebracht werden.
Für vorübergehend, in Absprache mit dem Rondo eingelagerte Gegenstände, lehnt das Rondo jede Haftung ab. Die Versicherung von Ausstellungsobjekten und anderen Gegenständen in sämtlichen Räumlichkeiten des Rondo ist Sache des Mieters.
Anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches Recht. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Pontresina.
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Geschäftsbedingungen (PDF 49MB)