Bundesfeier auf dem Hallenbaddach (Foto: Patrichuber.ch)Gemäss Gastwirtschaftsgesetz der Gemeinde Pontresina ist die Führung eines Gastwirtschaftsbetriebes, einer Gelegenheits- und/oder Festwirtschaft bewilligungspflichtig. Die Bewilligung wird nur an natürliche Personen erteilt.
Gesuche um Bewilligung zur Führung eines Gastwirtschaftsbetriebes, einer Gelegenheits- und/oder Festwirtschaft sind an die Gemeindekanzlei zu richten. Das Gastwirtschaftsgesetz der Gemeinde Pontresina kann bei der Gemeindekanzlei angefordert oder direkt heruntergeladen werden.
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